Transparenz

Weil es mir wichtig ist.

Gläserner Abgeordneter

Die Einkommen von Volksvertreter:innen sind oft Gegenstand hitziger Debatten. Ich finde, Abgeordnete:r ist ein Beruf, dessen Bezahlung so bemessen sein soll, dass politische Unabhängigkeit hergestellt wird. Gleichzeitig gehören gehören Öffentlichkeit und Transparenz zu einer demokratischen Gesellschaft.

Im Folgenden lege ich daher Rechenschaft ab, damit Sie als Bürgerinnen und Bürger die nötige Einsicht haben – zu meinen Dienstbezügen, meiner Amts- und Personalausstattung sowie meinen Nebeneinkünften als Abgeordneter im Europäischen Parlament.

Rene Repasi MdEP

Meine Einkünfte

Meine monatlichen Dienstbezüge

Die monatlichen Dienstbezüge für Europaabgeordnete betragen vor Abzug von Steuern seit dem 1. Juli 2023 nach dem einheitlichen Abgeordnetenstatut 10 075,18 Euro. Diese Bezüge sind gesetzlich festgelegt und entsprechen 38,5 % der Grundbezüge der Richter am Gerichtshof der Europäischen Union. Meine Dienstbezüge werden aus dem Haushalt des Europäischen Parlaments bezahlt und unterliegen anschließend einer EU-Gemeinschaftssteuer. Zudem wird ein Unfallversicherungsbeitrag in Abzug gebracht. Nach dem entsprechenden Abzug belaufen sich meine Bezüge auf 7 853,89 Euro. Auf diesen Beitrag zahle ich wie jede:r andere Bürger:in auch die Einkommenssteuer in der Bundesrepublik Deutschland, wobei das Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird.

Meine Amtsausstattung

(Büro und dreifache Haushaltsführung)

Europaabgeordnete erhalten ebenso wie die Abgeordneten im Bundestag und im Landtag verschiedene Vergütungen zur Deckung der Kosten, die uns durch die Ausübung des parlamentarischen Mandats entstehen. Diese sind wie folgt aufgeteilt (alle Stand 1. Januar 2024):

  • Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Büromiete für das Wahlkreisbüro, Ausstattung des Wahlkreisbüro und Büroorganisation, Telefonrechnungen und Porto sowie für den Kauf, den Betrieb und die Wartung von Computer- und Telekommunikationsausstattung, usw.) gibt es vom Europäischen Parlament eine monatliche steuerfreie Kostenvergütung von 4 950 Euro. Dadurch dass mit dieser Pauschale sämtliche mandatsbezogenen Ausgaben auszugleichen sind, darf ich keine Werbungskosten bei meiner Steuererklärung geltend machen.
  • Zur Erstattung der Kosten für Unterbringung in Straßburg und in Brüssel sowie Verpflegung und anderer Kosten bekommen Europaabgeordnete an Sitzungstagen, an denen sie anwesend sind, eine Pauschalvergütung in Höhe von 350 Euro. Da ich als Abgeordneter – anders als andere Steuerzahler:innen – keine Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen darf, dient diese Pauschale zur Abgeltung der Mehrkosten für die doppelte bzw. dreifache Haushaltsführung (im Wahlkreis, in Brüssel und in Straßburg). Während der Plenartagungen wird das Tagegeld für alle Abgeordneten, die nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilgenommen haben, um die Hälfte gekürzt, auch wenn sie anwesend waren.
  • Die Reisekosten der An- und Abreise zu Sitzungen, an denen ich als Europaabgeordneter teilnehme, werden mir unter Vorlage von Belegen bei Bahn- und Flugreisen entsprechend der tatsächlichen Ticketkosten und bei Autofahrten für den direkten Weg zwischen Wohnort und Dienstort mit 0,58 Euro pro Kilometer erstattet.

Regelung für die Personalausstattung

Das Führen eines Abgeordnetenbüros ist ein kleines Unternehmen. Für die Erfüllung meiner Aufgaben darf ich mich auf Mitarbeiter:innen stützen, die durch Haushaltsmittel, deren Höhe durch das Europäischen Parlaments festgesetzt sind, bezahlt werden.

Ich darf dabei meine eigenen Mitarbeiter:innen selbst auswählen. Sogenannte akkreditierte Assistent:innen (APA) mit Standort in Brüssel (oder Luxemburg/Straßburg) werden gemäß den Beschäftigungsbedingungen des Europäischen Parlaments für befristet beschäftigtes Personal unmittelbar von der Verwaltung des Parlaments verwaltet. Die Mitarbeier:innen mit dem Arbeitsort in den Wahlkreis werden von von sogenannten „qualifizierten Zahlstellen“ betreut (zumeist Steuerberater), die für die Einhaltung der Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften Sorge tragen. Weiterhin kann ich Praktikant:innen am Ort des des Parlaments oder im Wahlkreis gegen ein Praktikumsentgelt einstellen.

Derzeit beläuft sich der monatliche Höchstbetrag, über den ich als Europaabgeordneter zur Deckung aller hiermit verbundenen Bruttolöhne, Reisekosten und Verwaltungsausgaben verfügen darf, auf 28 696 Euro. Diese Gelder werden nicht an mich ausgezahlt, sondern direkt an meine Mitarbeiter:innen.

Die gesamten Kosten für örtliche Mitarbeiter:innen und Praktikant:innen dürfen 75 % der für parlamentarische Assistenz verfügbaren Mittel nicht übersteigen. Die Kosten für Dienstleister wiederum dürfen nicht über 25 % dieser Mittel liegen.

Nebeneinkünfte

Neben meinem Mandat als Europaabgeordneter führe ich noch meine Professur an der Erasmus Universität Rotterdam in geringem Umfang fort. Hierfür erhalte ich ein Bruttogehalt in Höhe von 1 442 Euro. Dieses habe ich entsprechend der Transparenzregeln des Europäischen Parlaments in meiner „Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder“ angegeben.

Daneben beziehe ich keine Nebeneinkünfte.

Als Abgeordneter spreche ich täglich mit vielen Menschen, Amts- und Mandatsträger:innen sowie Interessensvertreter:innen. Das ist meine Aufgabe, denn nur so kann Politik nah am Leben der Menschen ausgerichtet werden. Um Ihnen den nötigen Überblick zu verschaffen, dokumentiere ich alle meine Termine mit Lobbyist:innen.