Vertreter*innen von EU-Parlament, Kommisison und Mitgliedstaaten haben sich in der Nacht zum heutigen Dienstag auf Regeln gegen die Einmischung anderer Staaten oder finanzstarker Einzelpersonen und Unternehmen in die Wahlwerbung in der EU geeinigt.
René Repasi, binnenmarkt- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Wahlen sind der Dreh- und Angelpunkt der europäischen Demokratie. Wir müssen sie vor unlauterer Einflussnahme und Intransparenz bei Wahlkampagnen schützen. Die zahlreichen Skandale in Deutschland um die ausländische Einmischung mithilfe intransparenter Wahlwerbung hätten verhindert werden können, wenn es bereits europaweit starke Regeln gegen missbräuchliche Werbetechniken gegeben hätte. Mit dieser Einigung in den interinstitutionellen Verhandlungen wird die neue Verordnung einen entscheidenden Beitrag für die Integrität und Rechtmäßigkeit europäischer Wahlen leisten.
Ich begrüße die strengen Vorgaben für politische Werbung von Online-Werbeanbietern, auf die sich die Gesetzgeber hier geeinigt haben – mit dem zusätzlichen Verbot der gezielten Werbung auf der Grundlage von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, oder sexueller Orientierung. Denn online werden Datensätze so kombiniert, dass jede Person, auf der Grundlage ihrer Interessen und Eigenschaften, mit spezifischsten Werbebotschaften bombardiert werden kann. Eine Technik, die nun für politische Werbung strenger geregelt wird und damit zu einer höheren Integrität von Wahlkampagnen und einer sichereren Onlinewelt beiträgt.
Über die Reglementierung der Werbetechniken hinaus wird es künftig auch Bedingungen für transparente Werbung geben – online wie offline. Politische Werbung sollte nur dann veröffentlicht und angezeigt werden, wenn sie auch als solche deklariert ist und zahlreiche Hintergrundinformationen vorhanden sind. Künftig wird es einfacher, ausführliche Informationen wie Herkunft des Sponsors, Finanzierung der Werbung zu erhalten. Ein klarer Erfolg für uns Sozialdemokrat*innen ist, dass diese Informationen im Falle von Online-Werbung bis zu 7 Jahre in einem öffentlich zugänglichen Online-Register zugänglich sein müssen.
Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Die neuen Regeln für politische Werbung werden nicht für die Europawahlen im kommenden Jahr gelten. Damit wird das wichtige Verbot von ausländischer Einmischung noch nicht greifen können. Denn drei Monate vor Wahlen oder Referenden darf politische Werbung nur noch von in der Union niedergelassenen Akteur*innen geschaltet werden. Dieses Verbot kommt aber zu spät.“
Das Plenum des EU-Parlaments wird voraussichtlich in den kommenden Wochen über die neuen Vereinbarungen abstimmen. Die Vorschriften werden dann 18 Monate nach dem Inkrafttreten gelten. Die Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Bereitstellung grenzüberschreitender politischer Werbung (auch für europäische politische Parteien und Fraktionen) werden allerdings bereits für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 gelten.