Wegen fehlender Reparaturmöglichkeiten landen viele gebrauchsfähige Produkte zu früh im Müll. Laut EU-Kommission entstehen dadurch unnötigerweise jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall und bis zu 261 Millionen Tonnen an Treibhausgas-Emissionen. Um diese Verschwendung zu stoppen, stimmt das EU-Parlament am morgigen Dienstag in Straßburg über seine Verhandlungsposition für die Richtlinie zum Recht auf Reparatur ab. Heute debattieren die EU-Abgeordneten im Plenum über entsprechende Vereinbarungen.
René Repasi, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments zum Recht auf Reparatur und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Egal ob defekter Kühlschrank, Waschmaschine oder Mobiltelefon – Reparaturen sollen erschwinglicher und verfügbarer werden. Dank großer Zustimmung des Europäischen Parlaments kann Reparieren statt Wegwerfen bald die Devise für viele Verbraucher*innen werden. Meine Vorschläge für neue Anreize zur Reparatur im Garantiefall fanden breite Zustimmung im Ausschuss und im Plenum. So sollen Verbraucher*innen künftig eine zwölfmonatige Garantie bekommen, wenn sie ihr Produkt reparieren lassen oder bei langen Reparaturen ein Leihprodukt angeboten bekommen. Neu ist dabei, dass man sich im Gewährleistungsfall zur Reparatur direkt an den Hersteller wenden kann.
Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung ist der Preis der entscheidende Faktor für mehr Reparaturen. Um die Reparatur durch unabhängige Reparier attraktiver zu machen, soll es Herstellern künftig untersagt sein, Reparaturen durch Hardware- oder Softwarehürden unnötig zu erschweren. Reparaturen dürfen vom Hersteller zudem nicht mehr abgelehnt werden, wenn es zuvor eine Reparatur außerhalb des autorisierten Händlernetzes gab. Parallel setzen wir Europaabgeordnete uns dafür ein, dass alle für die Reparatur notwendigen Informationen und Ersatzteile zu erschwinglichen Preisen verfügbar sein sollen. Dies stellt unabhängige Reparaturfachbetriebe in den Mittelpunkt eines funktionierenden Reparaturmarktes. Dadurch entsteht eine Kreislaufwirtschaft, in der zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen werden und die Nutzungszeit von Produkten verlängert wird.
Ein gutes Zeichen für Verbraucher*innen ist das Votum des Plenums, dass mehr Waren verpflichtend repariert werden sollen als die Europäischen Kommission es in ihrem Vorschlag vorsah. Durch die Einbindung von Fahrrädern, aber auch Mobiltelefonen und Tablets, wird die Tür aufgestoßen für eine Kreislaufwirtschaft, welche sich an den Rechten der europäischen Verbraucher*innen ausrichtet, anstatt bloß Marktversagen beim Produktdesign aufzuräumen.“
Stimmt das Parlament am morgigen Dienstag mit Mehrheit für seine Änderungsvorschläge am Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission, wird der Abschluss der Verhandlungen mit EU-Kommission und Mitgliedstaaten noch vor der Europawahl im nächsten Jahr erwartet.
O-Töne zum Recht auf Reparatur
Das EU-Parlament spricht sich für ein umfassendes Recht auf Reparatur aus und hat auch den Anwendungsbereich für viele Produkte ausgeweitet verglichen mit dem Kommissionsvorschlag. Für welche Produkte soll das Recht auf Reparatur gelten und wie profitieren Verbraucher davon?
Welche Anreize setzt das EP, damit Reparaturen in Zukunft attraktiver sind als neue Ersatzprodukte?
Wie sehr kann das Recht auf Reparatur dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und Müll zu vermeiden?