Die EU-Kommission hatte im Dezember 2024 gegen das umstrittene Souveränitätsgesetz Klage gegen Ungarn erhoben, als Teil eines Vertragsverletzungsverfahrens. Das Europäische Parlament wird nun dem Verfahren beitreten, wie soeben im Rechtsausschuss deutlich wurde.
René Repasi, Vorsitzender der Europa-SPD:
„In meiner Rolle als rechtspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion und ständiger Berichterstatter für Rechtsstreitigkeiten des EU-Parlaments habe ich diesen Beitritt angeregt. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat dann heute mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die EU-Kommission bei ihrer Klage in Luxemburg, gegen das ungarische Souveränitätsgesetz zu unterstützen. Die weitreichenden Befugnisse des Amts für Souveränitätsschutz verstoßen gegen demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze. Dieses Amt operiert in Ungarn nahezu ohne gerichtliche Kontrolle. Die Behörde schränkt, unter dem Vorwand des Schutzes vor ausländischer Einflussnahme, vor allem die Freiheiten des EU-Binnenmarkts massiv ein. Legitime Aktivitäten von Zivilgesellschaft und Journalist:innen, werden dadurch behindert. Die Maßnahmen der ungarischen Regierung zielen in erster Linie darauf ab, kritische und unabhängige Stimmen zum Schweigen zu bringen und diese zu stigmatisieren. Wir betrachten als Parlamentarier:innen die Entwicklungen in Ungarn weiterhin mit großer Sorge, einer der Gründe für unsere Klage gegen die EU-Kommission wegen der Freigabe von EU-Fördergeldern war das Souveränitätsgesetz, die Intervention in diesem Verfahren ist daher der nächste logische Schritt.“
Die Präsidentin des Europäischen Parlaments wird nun eine Klage im Namen des Parlaments auf Grundlage der Empfehlung des Rechtsausschusses einreichen.
Bis Donnerstag, 27. Februar, läuft die Frist für andere Mitgliedsstaaten, der Klage beizutreten. Der Europäische Gerichtshof prüft nun, ob Ungarns Souveränitätsgesetz europäisches Recht verletzt.