Das Europäische Parlament legt am morgigen Donnerstag seine Prioritäten für den vorgesehenen Kommissionsvorschlag zu einem Recht auf Reparatur vor. Der Vorschlag ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, ein Kreislaufwirtschaftsmodell zu fördern und bis 2050 klimaneutral zu werden.
René Repasi, binnenmarktpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Hohe Reparaturkosten und zu schnell außer Gebrauch geratene Produkte: Die wenigsten Haushalts- und Elektrogeräte wie etwa Spülmaschine oder Handy sind leicht reparierbar, ganz im Gegenteil: Ihr verfrühter Verfall wird bereits bei der Herstellung geplant. Das ist weder verbraucherfreundlich noch nachhaltig und eine Marketingstrategie, die als unlautere Handelspraxis erklärt werden muss.“
Der PC wird jeden Tag langsamer; wenn die Mikrowelle kurz nach Ablauf der Garantie den Geist aufgibt, stellen Verbraucher*innen fest, dass Angaben über die eingeschränkte Funktionsweise fehlten; oder aber fett gedruckte „Ökostrom Siegel“ sind weder durch Behörden gebilligt noch genehmigt. Die frühzeitige Obsoleszenz von Produkten, intransparente Angaben über Eigenschaften und irreführende Umweltaussagen („Greenwashing“) sind heutzutage leider gängige Praxis. Dem muss ein Ende gesetzt werden.
Ein Recht auf Reparatur ist nicht nur aus Verbraucher*innenperspektive notwendig. Es gibt auch andere gute Gründe, warum wir Rechtsvorschriften zum Recht auf Reparatur brauchen: Elektronik als gewaltigste Abfallquellen in der EU und die dramatischen Auswirkungen auf Klima und Umwelt zählen darunter. Die Reparatur elektronischer Geräte statt der Produktion neuer Geräte ist gut für die Umwelt, da sie zu niedrigeren Ressourcenverbrauch und dementsprechend weniger Treibhausgasemissionen führen würde.
Wir müssen sicherstellen, dass die Kommission gewährleistet, dass das Recht auf Reparatur für Verbraucher*innen attraktiv gestaltet wird, etwa durch Prämien oder den Erhalt eines Ersatzgeräts für die Dauer der Reparatur. Gleichzeitig müssen Hersteller verpflichtet werden, einen kostenlosen Zugang zu Reparatur- sowie Software-Updates für einen Mindestzeitraum zu garantieren.
Zum dritten Quartal 2022 soll der Legislativvorschlag zum Recht auf Reparatur veröffentlicht werden.