Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stimmt dafür, Unternehmen weltweit zur Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten verpflichten

Die Abgeordneten des federführenden Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments haben sich am heutigen Dienstag auf die Position für verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit geeinigt. Nachdem bereits das deutsche Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz Anfang dieses Jahres in Kraft trat, gibt es nun bald endlich verbindliche europäische Regelungen, die für mehr Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt sorgen.

René Repasi, Berichterstatter für die Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses zum EU-Lieferkettengesetz:

„Fast auf den Tag genau 10 Jahre, nachdem sich die Rana Plaza Katastrophe in Bangladesch jährt — bei der ein neunstöckiges Fabrikgebäude einstürzte und über 1.100 Menschen starben — ziehen wir endlich die notwendigen Konsequenzen. Unternehmen, die Profite auf Grundlage von Ausbeutung oder Umweltschädigungen erwirtschaften, müssen dafür zukünftig Verantwortung übernehmen. Die vorläufige Position des Rechtsauschusses sieht Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Darüber hinaus sind eine Haftungsregelung sowie Wiedergutmachung für Opfer vorgesehen. Zudem sollen Unternehmen im Einklang mit dem Pariser Abkommen Klimapläne aufstellen. Das ist ein wichtiger Schritt im Zuge der ökologischen Transformation unserer Wirtschaft.

Für mich persönlich besonders begrüßenswert: Wir folgen der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses, die ich als Berichterstatter verhandelt habe und beziehen im Gegensatz zur Ratsposition den Finanzsektor konsequent mit ein. Der Rechtsausschuss erkennt damit die besonders wichtige Rolle von Finanzdienstleistern bei der Durchsetzung von Handlungspflichten von Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt weltweit an. Dass es im Rat überhaupt zu einer derartigen Herausnahme eines ganzen Sektors gekommen ist, beruht auf einer massiven Lobby-Offensive der Finanzbranche. Weil Unternehmen der Realwirtschaft zur Finanzierung ihrer globalen Wirtschaftstätigkeiten Kredite und andere Finanzdienstleistungen benötigen, kommt der Finanzbranche eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu.

Das bedeutet aber keineswegs eine unnötige Überlastung von Unternehmen. Wir haben gleichzeitig einen risikobasierten Ansatz verankert, nach dem Unternehmen dort ansetzen müssen, wo der größte Handlungsbedarf besteht, nicht aber jede Schraube einzeln umdrehen müssen.

Die neue Regelung schafft zudem gerechte Voraussetzungen für all jene, die sich bereits heute um nachhaltige Wertschöpfungsketten bemühen. In meinen Gesprächen mit baden-württembergischen Familienunternehmen und Weltmarktführern ist deutlich geworden, Unternehmen wollen sich nicht vor der Verantwortung drücken, sie fordern einheitliche Regeln im EU-Binnenmarkt. Dem sind wir heute einen großen Schritt nähergekommen. Im nächsten Schritt soll das Mandat voraussichtlich am 1. Juni im Plenum bestätigt werden. Dann müssen sich die Mitgliedsstaaten noch mit dem Parlament im sogenannten Trilog einigen. “