Abstimmung im Europäischen Parlament

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat soeben die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen.

René Repasi, Delegationsleiter der Europa-SPD:

“Die vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass unser bisheriges Asylsystem der Realität nicht standhalten kann. Angesichts systematischer Menschenrechtsverletzungen an unseren Grenzen und oft folgenloser Verstöße gegen Europäisches Recht ist außer Frage, dass die bestehende Situation untragbar ist.

Das neue Paket schafft nun klare Regeln und nimmt damit die Mitgliedsstaaten in die Verantwortung, ihren Beitrag zu leisten um Schutzsuchenden einen Zugang zu Asyl in Europa zu ermöglichen.

Die mangelnde Kompromissbereitschaft der Mitgliedsstaaten im Verhandlungsprozess hat gerade uns Sozialdemokrat:innen im Verhandlungsprozess hohe Zugeständnisse abverlangt, um einen Kompromiss zu ermöglichen. Trotz unseres Einsatzes bis zuletzt konnten wir nicht durchsetzen, dass etwa die oft genannten Asyl-Grenzverfahren lediglich optional sein sollen oder dass zumindest Familien mit Kleinkindern davon ausgenommen werden. 

Gleichzeitig konnten wir auch einige wichtige Errungenschaften erzielen. Unter anderem konnten wir mit einem verpflichtenden Solidaritätsmechanismus einen wichtigen Schritt hin zu Solidarität und geteilter Verantwortung unter den Mitgliedsstaaten erzielen. Auch der deutlich gestärkte Grundrechteüberwachungsmechanismus in der Screening-Verordnung ist als Erfolg hervorzuheben. 

Wichtig ist: unser Einsatz für eine progressive europäische Asyl – und Migrationspolitik endet nicht hier. Ab jetzt ist es unsere Aufgabe, die Umsetzung des Paktes durch die Mitgliedsstaaten und die Kommission genauestens zu beobachten und sicherzustellen, dass die neuen Regeln unter Wahrung der Menschenrechte umgesetzt werden.“

Nach der Verabschiedung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Europaparlament muss das Paket noch von den Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Dann wird es im Offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt nach einer zweijährigen Umsetzungsfrist in Kraft.