EU-Parlament fordert strengere Standards für Finanz-Influencer und mehr Finanzbildung

Das Europäische Parlament will Mindeststandards für Finanzkommunikation in sozialen Medien setzen und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Betrug, Desinformation und riskanten Anlageempfehlungen stärken. Eine Mehrheit der Abgeordneten hat heute in Straßburg für einen Initiativbericht zur Finanzbildung und zur wachsenden Rolle von sogenannten Finfluencern gestimmt. Der Bericht ist rechtlich nicht bindend, setzt aber politische Maßstäbe und fordert die EU-Kommission auf, konkrete Gesetzesvorschläge vorzulegen. 

René Repasi, Vorsitzender der Europa-SPD und Mitglied im Wirtschaftsausschuss: 
„Informationen zu Finanzen auf TikTok und Instagram muss denselben Standards entsprechen, wie von Bankberaterinnen und Bankberatern. Für viele, besonders junge Menschen, sind soziale Medien die wichtigste Quelle für Finanzinformationen und Anlageentscheidungen. Doch der Einsatz von KI und die Verlockung vom vermeintlich schnellen Geld kann zu riskanten Investments verleiten. Die Schäden auf Grund solchen Anlagebetrugs von vermeintlich harmlosen Finfluencern sind enorm. 

Fehlende Transparenz, irreführende Aussagen und verstecke Eigeninteressen bergen erhebliche Risiken für Verluste und Betrug – online wie offline. Deshalb brauchen wir klare Regeln für Finfluencer, Finanzberaterinnen und Finanzberater: Offenlegung von Interessenkonflikten, Kennzeichnung von Werbung und konsequente Anwendung des europäischen Verbraucherschutzrechts – digital und analog. Zugleich müssen wir die Finanzbildung stärken, von der Schule bis zur Erwachsenenbildung. Finanzbildung ersetzt keine Regulierung – beides gehört zusammen. Nur so schaffen wir Vertrauen und schützen Menschen vor unseriösen Geschäftsmodellen. 

Die Zahlungsdienste-Verordnung nimmt Plattformen stärker in die Verantwortung. Die Betreiber müssen Nutzerinnen und Nutzern künftig über Betrugsrisiken in sozialen Medien aufklären. Finfluencer dürfen keine Reichweitenwerbung mehr schalten, wenn sie Finanzprodukte bewerben. Nur zugelassene Anbieter dürfen Werbung für Finanzdienstleistungen machen. Bei Verstößen haften die Plattformen. Zudem haften Plattformen auch dann, wenn Nutzerinnen und Nutzer durch illegale Inhalte finanzielle Schäden erleiden und der Betreiber zuvor darüber informiert war. Das ist ein wichtiger Fortschritt für den Verbraucherschutz und wird Betrug durch Kryptobros und betrügerische Anlagewerbung einen Strich durch die Rechnung machen.“