Das Europäische Parlament wird am Dienstag, den 23. April 2024, dem Gesetz zum sogenannten Recht auf Reparatur zustimmen. Die EU-Kommission hatte im März 2023 eine neue Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren vorgestellt, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen sollte, Waren länger zu nutzen.

René Repasi, Berichterstatter des Europäischen Parlaments zum Recht auf Reparatur:
„Das unabhängige Recht auf Reparatur für Verbraucher:innen kommt! Wir können uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben. Rund 35 Millionen Tonnen Müll produzieren die europäischen Verbraucher:innen pro Jahr; nur, weil Produkte nicht repariert und durch ein Neuprodukt ersetzt werden. Dieser Wahnsinn bedeutet auch zwölf Milliarden Euro an Kaufkraftverlust bei den Verbraucher:innen. Künftig wird es einfacher und günstiger zu reparieren, anstatt teuer neu zu kaufen. Gemeinsam mit der diese Woche ebenfalls zur Abstimmung stehenden neuen Ökodesign-Verordnung, ebnet das Europäische Parlament den Weg zu einer europäischen Kreislaufwirtschaft und stärkt Verbraucher:innen im Kampf gegen den Klimawandel.

Künftig belohnt der Gesetzgeber Verbraucher:innen, die sich im Mangelfall für eine Reparatur entscheiden. Hierfür haben wir die sogenannten Gewährleistungsrechte gestärkt, welche die gesetzlichen Verpflichtungen des Verkäufers betreffen: Im Mangelfall werden reparaturwillige Verbraucher:innen künftig mit einer zwölfmonatigen, zusätzlichen Gewährleistung belohnt, in denen Händler für Fehler haften. Doch auch außerhalb der Gewährleistung soll die Reparatur an die Stelle des teuren Neukaufs treten. Hierfür führen wir erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware ein, etwa für Kühlschränke, Tiefkühltruhen, Waschmaschinen, Trockner und Spülmaschinen. Zudem gilt der Anspruch auch bei typischen Alltagsprodukten wie Smartphones.

Mit den jetzt verhandelten Maßnahmen wird es gelingen, den Reparaturmarkt zu öffnen und einen echten Wettbewerb auf Basis von Qualität und Reparaturpreis zu ermöglichen. Durch einen gestärkten Reparatursektor sollen sich Verbraucher:innen in der gesamten EU Reparaturen leisten können – unabhängig vom eigenen Geldbeutel.“
 

Bevor die EU-Staaten die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht überführen müssen, entscheidet der Rat über seine Zustimmung, die erwartet wird. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt wird noch vor der Europawahl gerechnet, anschließend tritt die Richtlinie 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.