Wirtschaftsausschuss will Finanzsektor in EU-Lieferkettengesetz einbeziehen

Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen über ein europäisches Lieferkettengesetz hat sich der Ausschuss für Wirtschafts- und Währungsfragen heute positioniert und sich – gegen großen Druck der Finanzlobby – dafür ausgesprochen, dass die darin bestimmten Sorgfaltspflichten auch von Finanzinstituten umgesetzt werden sollten.

René Repasi, Berichterstatter für die Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses zum EU-Lieferkettengesetz:

„Großinvestoren, die Geld in illegale Abholzungsprojekte im Amazonas-Regenwald stecken, oder Banken, die Geschäftsbeziehungen mit menschenrechtsverletzen Unternehmen eingehen: Das sind Beispiele für den großen Einfluss des Finanzsektors auf verantwortungsvolles, unternehmerisches Handeln. Wir haben heute im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments dafür gestimmt, den Finanzsektor in das Europäische Lieferkettengesetz miteinzubeziehen.

Der bisherige Vorschlag der Kommission hatte als Ausnahme für den Finanzsektor eine Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf die vorvertragliche Phase vorgesehen. Diese Ausnahme streichen wir. Wir fordern stattdessen klare Verpflichtungen, die über reine Berichtspflichten hinausgehen. Eine Sonderbehandlung von Finanzdienstleistern entspräche zudem nicht den internationalen Standards der UN oder OECD, die einige Unternehmen bereits freiwillig umsetzen. So tragen wir den Besonderheiten des Sektors Rechnung, ohne ihn von der Gesetzgebung auszunehmen. Die Finanzlobby hat lange im Schulterschluss mit der rechten Seite des Hauses versucht, das zu verhindern und auch im Rat hatte sich im Dezember noch in letzter Minute auf Druck von Frankreich eine freiwillige Anwendung des Lieferkettengesetzes für den Finanzsektor durchgesetzt. Die heute verabschiedete Position ist daher ein wichtiger Schritt hin zu einer wirksamen Gesetzgebung.“

Weitere Ausschüsse, wie der Handels- und der Entwicklungsausschuss, haben heute ihre Forderungen für ein Europäisches Lieferkettengesetz abgestimmt. Der Umweltausschuss wird seine Position am 9. Februar beschließen. Für Februar und März sind die Verhandlungen im führenden Rechtsausschuss vorgesehen, der verantwortlich für die Zusammenführung der Parlamentsposition ist. Mit einer Abstimmung im Plenum ist frühestens im Frühjahr zu rechnen.