Abstimmung über Greenwashing- und Dark-Pattern-Verbot

Die Europa-Abgeordneten wollen diesen Donnerstag, 11. Mai, über das Verhandlungsmandat für eine Richtlinie abstimmen, die Greenwashing verbieten und vor Manipulation im Internet schützen soll. Zudem enthält die Vereinbarung eine Pflicht zur Herstellung langlebigerer Produkte. Am morgigen Dienstag, 9. Mai, debattieren die Abgeordneten bereits im Plenum in Straßburg darüber.

René Repasi, binnenmarkt- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Aktuell können Produkte als klimaneutral bezeichnet werden, obwohl Hersteller lediglich Zertifikate zur Kompensation kaufen. Unternehmen behaupten, Produkte bestünden aus Recyclingmaterialien, was sich aber nur auf einzelne Komponenten bezieht. Kreuzfahrten werde als klimaneutral beworben oder Produkte mit nachhaltiger Zertifizierung als emissionsfrei. Diese Illusionen sind klimaschädlich und werden von der Industrie teilweise schamlos ausgenutzt, um Verbraucher*innen Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen.

Diese Beschönigungen, auch Greenwashing genannt, wollen die Verbraucherschutz-Politiker im EU-Parlament mit dieser Richtlinie nun untersagen. Verbraucher*innen soll eine tatsächlich nachhaltige Produktauswahl ermöglicht werden. Zudem schränken die neuen Vereinbarungen die sogenannte Obsoleszenz weiter ein, also das vorläufige Altern von Produkten, um zum Neukauf anzuregen. Nicht mehr rechtens sollen künftig auch falsche Angaben zur Langlebigkeit von Produkten oder die Vermarktung von Produkten ohne Informationen zur Reparatur sein. Dies ist ein wichtiger Bestandteil eines von der EU-Kommission vorgeschlagenen Rechts auf Reparatur für Verbraucher*innen. Zudem braucht es mehr Rechtssicherheit für fair handelnde Unternehmen. Diese Firmen wollen den Wandel zu mehr Nachhaltigkeit gestalten und müssen vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.

Die Mehrheit der Verbraucherschutz-Politiker*innen im EU-Parlament setzt auf langlebige Produkte, ein Greenwashing-Verbot und den Schutz vor Manipulation im Internet. Aus sozialdemokratischer Sicht sind dies wichtige Vereinbarungen, damit die Verbraucher*innen zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen können und künftig auf Augenhöhe mit Unternehmen wirtschaften – ein Beitrag zur Umstellung auf die europäische Kreislaufwirtschaft.“

Derzeit gibt es europaweit mehr als 200 verschiedene Umweltlabels, die jeweils auf unterschiedlichen Messungen und Methoden beruhen. Die Richtlinie sieht ein Verbot allgemeiner Aussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „ökologisch“ vor, wenn diese nicht mit detaillierten Belegen einhergehen. Um die Produktinformation zu vereinfachen, sollten nur Nachhaltigkeitssiegel erlaubt sein, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Behörden eingeführt wurden.

Die vorgeschlagene Richtlinie ist Teil des ersten Pakets zur Kreislaufwirtschaft, zusammen mit der Ökodesign-Verordnung, der Bauprodukte-Verordnung und einer Entschließung zu einer EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien.

Stimmt die Mehrheit der Europa-Abgeordneten im Mai-Plenum für die Richtlinie, können anschließend die Verhandlungen mit Kommission und Rat starten.