Die EU-Kommission hat heute ein Recht auf Reparatur für Verbraucher*innen in der Europäischen Union vorgeschlagen. Die Richtlinie soll dazu ermutigen, Produkte länger zu nutzen, und Unternehmen verpflichten, die Lebensdauer von Erzeugnissen zu verlängern sowie eine bessere Reparierbarkeit zu garantieren.

René Repasi, verbraucher- und binnenmarktpolitischer Sprecher der Europa-SPD:

„Elektroschrott ist eine Belastung für den Geldbeutel und die Umwelt. Mit einer Reparatur könnten Verbraucher*innen viele Tonnen alter Computer, Smartphones oder andere Elektrogeräte wieder nutzen, die zuhause verstauben. Ersatzteile sind günstig, ein Neukauf wäre häufig nicht nötig. Deshalb fordern wir Sozialdemokrat*innen im Europäischen Parlament schon lange ein europaweites Recht auf Reparatur. Durch die längere Nutzung von Produkten können wir Geld und Ressourcen sparen sowie Emissionen vermeiden – laut Bundeszentrale Verbraucherverband vermeiden wir so allein in Deutschland den jährlichen Ausstoß von mehr als eine Million Autos.

Reparaturen müssen für Verbraucher*innen grundsätzlich das Mittel der Wahl werden, auch außerhalb des Gewährleistungszeitraums. Entscheidend ist, dass Unternehmen keine abschreckenden Mondpreise verlangen, damit das Recht auf Reparatur sozial verträglich ist. Zusätzlich sollte die EU-Kommission nationale Anreize wie etwa Reparaturgutscheine vorschlagen. Fehlen Anreize für Verbraucher*innen und Unternehmen, droht ein Recht, das lediglich auf Papier existiert.

Ebenso hätte die EU-Kommission ein digitales Reparaturrecht mitdenken müssen. Hier fehlen Regelungen, wie für Verbraucher*innen Anreize geschaffen werden können, digitale Produkte länger zu nutzen und die sogenannte psychologische Obsoleszenz einzudämmen – also den Effekt, dass voll funktionstüchtige Geräte oder Produkte ersetzt werden, weil diese nicht mehr im Trend liegen oder das neueste Modell einen nur minimalen Zusatznutzen verspricht. Für Verbraucher*innen, die zum Beispiel Smartphones länger nutzen wollen, müssen die Hersteller länger Updates von relevanter Software anbieten sowie die Möglichkeit, Updatepflichten zu verweigern oder Updates rückgängig zu machen.

Eine längere Nutzung von Produkten ginge einher mit einer Stärkung der strategischen Autonomie der EU. Dann könnten kritische und seltene Rohstoffe dort genutzt werden, wo sie tatsächlich gebraucht werden: bei der Transformation zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union.“

Nach der offiziellen Vorstellung der Pläne wird das Recht auf Reparatur im Europäischen Parlament und von den EU-Mitgliedstaaten beraten.