Urteil über SMS-Veröffentlichung bei Impfstoff-Verträgen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre Textnachrichten mit dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer als offizielle Dokumente hätte behandeln müssen. Hintergrund ist eine Klage der New York Times, die Einsicht in die Nachrichten im Zusammenhang mit dem milliardenschweren Impfstoffvertrag während der Corona-Pandemie verlangt hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Journalistin ausreichende Beweise für die Existenz der Textnachrichten vorgelegt hatte und erklärte die Behauptung der Kommission, dass die entsprechenden SMS nicht vorlägen, für nichtig.
René Repasi, Vorsitzender der Europa-SPD und rechtspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament:
„Dieses Urteil ist ein wegweisender Schritt für die Transparenz in der Europäischen Union. Es bestätigt, dass sich auch höchste Amtsträger:innen nicht über geltende Regeln hinwegsetzen dürfen – schon gar nicht, wenn es um Entscheidungen von milliardenschwerer Tragweite geht. Die Behauptungen der Kommission, gar nicht im Besitz der Textnachrichten zu sein, so wie die fehlende Erklärung, wie sie zu diesem Entschluss kam, obwohl deutliche Hinweise auf deren Existenz vorlagen, ist politisch wie institutionell höchst bedenklich.
Gerade in Krisenzeiten, wie während der COVID-19-Pandemie, muss das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in europäische Entscheidungsprozesse geschützt werden. Dieses Vertrauen lebt von Nachvollziehbarkeit und Rechenschaft – nicht von verschwundenen Nachrichten oder schwammigen Erklärungen. Krisen dürfen niemals als Vorwand für Intransparenz dienen. Die Kommission muss jetzt aus dem Urteil ihre Konsequenzen ziehen und anstelle ihrer bisherigen Wagenburgmentalität den Zugang zu internen Dokumenten erleichtern. Fehler zu machen ist menschlich und man kann daraus lernen. Fehler zu vertuschen ist falsch.“
Die EU-Kommission kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel vor dem EuGH einlegen.
René Repasi, Vorsitzender der Europa-SPD und rechtspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:
„Wir sagen Ja zu einem sinnvollen Bürokratieabbau, aber Nein zu einer Deregulierung, die soziale Gerechtigkeit aufs Spiel setzt. Was eine rechtskonservative Mehrheit im Parlament jetzt durchsetzen will, ist nichts anderes als ein Rückschritt in der europäischen Klimapolitik und ein Geschenk an Großkonzerne, die sich ihrer Verantwortung entziehen wollen. Rechtschaffenen und zukunftsorientierten Unternehmen wird damit Planungssicherheit genommen. Besonders kritisch ist die Instrumentalisierung das Eilverfahrens, das von der konservativen EVP-Fraktion vorangetrieben wurde. Ein Instrument, das nur im Ausnahmefall zur Anwendung kommen sollte, wird genutzt um die Konsultation des Fach-Ausschusses zu umgehen und im, Schnellverfahren weitreichende Entscheidungen ohne fundierte Auseinandersetzung und demokratische Debatte durchzusetzen. Die EVP-Fraktion untergräbt damit gestützt von der Kommission die demokratische Kultur im Haus. Statt nachhaltige und durchdachte Entscheidungen zu treffen, wird im Schnellverfahren ein zentrales Gesetz für Arbeits- und Klimaschutz entkernt.“
Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:
„Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, Klimapläne für den Übergang in die Klimaneutralität umzusetzen. Die zentrale Verpflichtung, diese Pläne auch umzusetzen soll nun durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission wegfallen. Klimapläne ohne Umsetzungspflicht sind aber wirkungslos, also nichts anderes als unnötige Bürokratie und damit das Gegenteil von dem, was die Kommission mit ihrem angeblichen Bürokratie-Abbau erreichen will. Das zeigt: Bürokratieabbau ist nichts anderes als ein leeres Buzzword, mit dem die Kommission und die nationalkonservative Mehrheit im Europäischen Parlament unsere Sozial- und Umweltstandards untergraben wollen. Wenn Ursula von der Leyen das möchte, dann sollte sie zumindest mit offenem Visier kämpfen und sagen, dass ihr Schutz von Klima und Arbeitnehmenden weltweit egal sind. Alles andere ist Betrug an den Wählenden.“