Kurzzeitvermieter wie Airbnb sollen laut EU-Kommission mehr Daten mit Behörden teilen
Die EU-Kommission hat am heutigen Montag einen Verordnungsvorschlag veröffentlicht, mit dem sie einen klaren Rechtsrahmen für die Erhebung und Weitergabe von Daten von Vermieter*innen und Online-Plattformen im gesamten EU-Binnenmarkt schaffen möchte. So soll mehr Transparenz geschaffen sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter von Beherbergungsdiensten sichergestellt werden.
René Repasi, binnenmarkt- und verbraucherpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Die Initiative der EU-Kommission war überfällig, denn es geht um ein weit verbreitetes Phänomen in europäischen Städten. Fast ein Viertel des Angebots an touristischen Unterkünften ist inzwischen Kurzzeitvermietung, meist über große Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Gemeinsam mit weiteren Abgeordneten und Städte-Vertreter*innen habe ich bereits im Sommer diesen Jahres die EU-Kommission aufgefordert, Kurzzeitvermietungen endlich zu regulieren und Städten und Gemeinden Werkzeuge an die Hand zu geben, illegale Vermietungen zu bekämpfen.
Unmittelbare Folgen der für die Anbieter häufig viel lukrativeren Kurzzeitvermietung sind meist weniger bezahlbarer Wohnraum sowie steigende Mietpreise. Die Leidtragenden sind Städte, Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger.
Laut Vorschlag der EU-Kommission soll es zukünftig ein harmonisiertes Online-Verfahren geben, das die Registrierung von Gastgeber*innen und Immobilien erfordert, die verpflichtet sind, eine Identifikationsnummer zu verwenden. Zudem soll der Datenaustausch vereinfacht werden. Ausnahmen für kleinere Plattformen sind ebenfalls im Vorschlag enthalten.
Die Verpflichtung zum Teilen von Daten kann jedoch nur ein erster Schritt bei der Bekämpfung von Wohnungsnot sein. Es braucht wirksame politische Maßnahmen, um Wohnungsknappheit in Städten zu bekämpfen. Der Vorschlag geht in Zeiten von steigenden Wohnkosten und der Energiekrise an der Realität vorbei. Der Gesetzesentwurf hätte eine Limitierung der Anzahl an Tagen für Kurzzeitmieten in Großstädten enthalten müssen. Weiterhin braucht es dringend Mindestanforderungen für die Qualität der angebotenen Wohnung oder des angebotenen Zimmers, besonders in Bezug auf Nachhaltigkeit.“
Nun müssen die EU-Staaten und das EU-Parlament über die Vorschläge beraten. Erst wenn beide Institutionen zustimmen, kann das Vorhaben zu geltendem Recht in der Europäischen Union werden. Zudem wird eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgeschlagen, um Wege zum Datenaustausch aufzubauen.