Vorschläge zur Cybersicherheit
Die EU-Kommission hat am heutigen Donnerstag eine Verordnung für mehr Cybersicherheit digitaler Produkte vorgelegt.
René Repasi, binnenmarkt- und verbraucherpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Die Initiative der EU-Kommission war überfällig. Dass es bislang keine einheitlichen Vorgaben für Hersteller von Software oder vernetzten Produkten gibt, ist unverantwortlich gewesen. Überall umgeben uns vernetzte Produkte. Smartphones, Putzroboter oder mit dem Internet verbundene Spielzeuge sind seit Langem aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ebenso steigt die Zahl der Cyberangriffe. In Deutschland und der EU entstehen dadurch jährliche Schäden in Höhe von 5,5 Billionen Euro.
Angriffe mit Schadprogrammen, das Ausspähen privater Daten, der Zugriff auf die Steuerung des vernetzten Hauses – all das soll durch einheitliche gesetzliche Vorgaben erschwert werden. Künftig gilt für Software, Hardware und vernetzte Produkte, dass diese nur auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie grundlegende Elemente der Cybersicherheit enthalten.
Für Verbraucher*innen heißt dies etwa, dass diese Produkte auf dem aktuellsten Update- und Technikstand sein müssen. Die höchstmögliche Sicherheit muss im Auslieferungszustand konfiguriert sein: security by default. Zudem müssen die Hersteller nun definierte Verschlüsserungsstandards einsetzen, um Sicherheit bei der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Zusätzlich sind strengere Vorgaben für besonders vernetzte oder potentiell risikoreichere Produkte vorgesehen, das gilt etwa für Produkte für das Internet der Dinge, Zertifikatesysteme, Firewall- oder Antivirenprogramme. Dadurch sollen die Burgtore zu den Leben der Bürger*innen sowie zu europäischen Unternehmen vor unerwünschten Eindringlingen geschützt werden.
Verbraucher*innen müssen sicher sein können, dass ihre Internetgeräte über die gesamte Lebensdauer auf dem aktuellsten Stand sind. Daher hätte ich mir eine Updateverpflichtung für Hersteller gewünscht. Sicherheit von verbundenen Produkten oder Software, muss es nicht nur bei der Markteinführung, sondern während der ganzen Gebrauchsdauer eines Artikels geben.“
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission werden Vertreter*innen von Kommission, Rat und Parlament in den kommenden Monaten über die Regelungen verhandeln, bevor das Parlament darüber abstimmt.